ARB.# | = | Wahlen: {ARB.#.1.cl} OR {ARB.#.2.cl} |
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ARB.#>ARB.# class='definedterm'>ARB.# | = | Note that the German construction embeds the reference to the rules. So far this is merely an artifact and not a problem for compatibility. |
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ARB.#.1.cl | = | ein gemäß dieser Ordnung ernannte Schiedsrichter |
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ARB.#.2.cl | = | einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern |
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ARB.#.3.cl | = | drei gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern |
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List | = | Deutsch. - {ARB.1}
- {ARB.2}
- {ADR.1}
- {EXP.1}
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ARB.# | = | einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern |
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ARB.1 | = | Alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von {ARB.#} endgültig entschieden. |
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ARB.2 | = | {ARB.1} Die Bestimmungen zum Eilschiedsrichterverfahren finden keine Anwendung. |
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ADR.1 | = | Die Parteien vereinbaren, im Falle aller Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, ein Streitbeilegungsverfahren nach den ICC-ADR-Regeln durchzuführen. Wird die Streitigkeiten nicht innerhalb einer Frist von {ADR.45} Tagen ab dem Tag des Einreichens des Antrags auf Durchführung eines ICC-ADR-Verfahrens oder innerhalb einer anderen, von den Parteien schriftlich vereinbarten Frist im Einklang mit den ICC-ADR-Regeln beigelegt, wird die Streitigkeit nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von {ARB.#} endgültig entschieden. |
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EXP.1 | = | Nicht zu finden zu ICCWBO ! |
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