/Docs//S/Index/Dispute.md
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Deutsch. - Alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von Wahlen: ein gemäß dieser Ordnung ernannte Schiedsrichter OR einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.
- Alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von Wahlen: ein gemäß dieser Ordnung ernannte Schiedsrichter OR einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Die Bestimmungen zum Eilschiedsrichterverfahren finden keine Anwendung.
- Die Parteien vereinbaren, im Falle aller Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, ein Streitbeilegungsverfahren nach den ICC-ADR-Regeln durchzuführen. Wird die Streitigkeiten nicht innerhalb einer Frist von 45 Tagen ab dem Tag des Einreichens des Antrags auf Durchführung eines ICC-ADR-Verfahrens oder innerhalb einer anderen, von den Parteien schriftlich vereinbarten Frist im Einklang mit den ICC-ADR-Regeln beigelegt, wird die Streitigkeit nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von Wahlen: ein gemäß dieser Ordnung ernannte Schiedsrichter OR einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.
- Nicht zu finden zu ICCWBO !